Der Jugendausschuss ist ein sinnvolles Instrument zur Koordination der Jugendarbeit in einer Kirchengemeinde oder auch bei gemeindeübergreifender Gestaltung von Jugendarbeit.
Es gibt viele Anlässe, die für die Einrichtung eines Jugendausschusses sprechen:
WIR GESTALTEN KIRCHE MIT!!!
- Ehrenamtliche Jugendleiter_innen wollen einen Kreis zur Abstimmung ihrer Arbeit, auch mit den Verbandsjugendgruppen am Ort und mit dem Kirchenvorstand.
- Der Kirchenvorstand selbst sucht eine Runde, wo über die bestehende oder die „mangelnde“ Jugendarbeit konzeptionell nachgedacht werden kann.
- Der_die Dekanatsjugendreferent_in empfiehlt einen Jugendausschuss wegen Artikel 17 im Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). (siehe Artikel 17 des BayKJHG mit Kommentaren)
- Es ist nötig, die für die Jugendarbeit zur Verfügung stehenden Räume organisatorisch gut für alle bestehenden Gruppen zur Verfügung zu stellen.
- Die vorhandenen Materialien für die Jugendarbeit sollen allen koordiniert zugänglich gemacht werden.
- Es soll über Neuanschaffungen beraten und dabei alle Betroffenen in der Jugendarbeit berücksichtigt werden.
Außerdem sind allgemeine Absprachen, die mit der ehrenamtlichen Arbeit ganz praktisch zu tun haben, wichtig, evtl. die Erstellung eines Jahresplans für Veranstaltungen, Aktionen gemeinsam mit allen Mitgliedern des Jugendausschusses .
Der Jugendausschuss sollte der Kreis sein, in dem die Fragen geklärt werden, die für die Arbeit vor allem von den Ehrenamtlichen wichtig sind. Dazu gehören auch Anschaffungen die über den Haushalt der Jugend getätigt werden sollen.